offener Brief Hans-Joachim Wellmann Borstenbachstr. 30 32547 Bad Oeynhausen an die Abgeordneten des Abgeordnetenhaus Berlin Ich möchte als Großvater über die Missachtung der Begriffe Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Pankow am Beispiel einer Familiensache berichten. Sie können auch noch weitere Informationen gerne abfragen bzw. auf der Webseite hjwellmann.de entnehmen. Fall W. Vater und Mutter wollen nach der Geburt der Tochter am 5.8.19 zusammenleben und ziehen 2014 in die S………. 3.. aber nach kurzer Zeit ergeben sich Probleme im Zusammenleben. Es bestand ein geteiltes Sorgerecht beider Eltern. Nach der Geburt des Kindes zeigten sich bei der Mutter bald verbale und körperliche Gewalttaten gegen den Vater und das Kind. Bei den Gewalttaten gegen den Vater war das Kind immer anwesend. Die Häufigkeit und die Ausmaße der Gewalttaten nahmen immer schneller zu. Weiterhin erzählte die Mutter dem Vater, dass sie erweiterte Suizidgedanken hat und die Tochter in Masturbationsaktivitäten mit einbezieht. Wegen dieser Gewalttaten und Aktivitäten der Mutter wandte sich der Vater mehrfach an das Jugendamt und auch der Polizei. Im Sommer 2015 erfolge eine Trennung der Eltern. Die Eltern versuchten bis zum Vorfall am 9.4.16 als Wohngemeinschaft zu leben, was aber nicht funktionierte. So kam es am 9.4.16 erneut zu einem Gewalt-Vorfall der Mutter gegen den Vater mit Schlägen und Würgen, was an diesem Tage zum Polizeieinsatz auf Information durch den Vater kam. Der Vater war 5 Wochen nach dieser Aktion der Mutter krank geschrieben. Mit Antrag vom 11.4.16 wurde beim AG Pankow/Weißensee ein Verfahren bezüglich Gewaltschutz und alleinige Sorgerecht eingeleitet. Auf dieser Grundlage kam es am AG Pankow/Weißensee am 19.4.16 zu einer Anhörung, in welcher ein Vergleich zwischen den Eltern im Vermerk vom 19.4.16 (sh. Vermerk vom 19.4.16 als Anlage 3) vereinbart wurde. Bei diesem Termin, war noch ein unparteiliches Wirken der Richterin festzustellen. Der Vermerk vom 19.4.16 legte ganz vernünftig als Vergleich fest : - die Mutter lässt sich psychologisch untersuchen - der Aufenthalt des Kindes ist beim Vater in der alten Wohnung - die Mutter betritt die Wohnung nicht - das Kind wird psychiatrisch untersucht - es findet ein begleiteter Umgang des Kindes mit der Mutter im Jugendamt statt Auf Grund dieser Festlegungen beim AG Pankow/Weißensee konnte mit der Beruhigung der Bedingungen für das Kind begonnen werden. - Gewalt der Mutter gegen den Vater und das Kind - Selbsttötungsdrohungen der Mutter mit Einbeziehung der Tochter - sexuelle Handlungen der Mutter am Kind waren ausgeschlossen, so dass eine Beruhigung für das Kind und den Vater eintrat. Dieser Vergleich wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht von der Richterin gebilligt. Dieses erfolgte auch nicht nach entsprechenden Aufforderungen und einen Antrag auf einstweilige Anordnung vom 18.6.16. Dieser Antrag wurde von der Richterin nicht bearbeitet. So konnte sich herausbilden, dass das Jugendamt sofort nach dem 19.4.16 begonnen hat, den begleiteten Umgang zu hintergehen. Von Frau Howe JA wurde entgegen den Festlegungen vom 19.4.16 statt begleitetem Umgang unbegleiteter Umgang in der Kita organisiert, damit sie ihren Urlaub ungestört realisieren kann. Eine Abstimmung mit dem Vater fand überhaupt nicht statt. Die Richterin hat dieses Verhalten des Jugendamtes trotz Information nicht kritisiert und unterbunden, woraus die weiteren Diskrepanzen zwischen den Vater und dem Jugendamt und der Richterin entstanden. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum sich die Richterin vom Jugendamt dieses gefallen lässt, denn es war eigentlich von dem Drängen der Richterin auf Realisierung der Festlegungen vom 19.4.16 auszugehen, was nicht der Fall war. Durch das Jugendamt wurde die Vereinbarung umgehend hintertrieben. Es wurden - heimliche Umgänge der Mutter mit dem Kind in der Kita organisiert, - die komplexe Untersuchung der Mutter durch den SPD verhindert - die Untersuchung des Kindes beim EFB und die Beratung der Eltern verhindert. In der Folgezeit werden von der Richterin folgende Verfahren tw. nicht nachvollziehbar kreiert. Aktenzeichen : 22 F 3123/16 (Sorge) + 22 F 5612/16 (Umgang) + 22 F 4243/16 (Aufenthaltsbestimmung) es wurde hierzu ein Termin der Anhörung am 21.7.16 durchgeführt. Die Richterin Gebhardt hat vor dem Termin, im Termin und nach dem Termin am 21.7.16 unter anderem folgende angezeigten Unsachlichkeiten getätigt, die beim Vater erheblichen Zweifel an der Unbefangenheit der Richterin für den Antragsteller ergeben haben : - mehrere Anträge auf einstweilige Anordnung wurden überhaupt nicht bearbeitet - Akteneinsichten wurden verhindert bzw. stark verzögert - der Bevollmächtigte des Großvaters wird nicht anerkannt und ständig behindert - Einsichten in Akten bzw. Übergaben von Unterlagen werden verhindert - Terminnachlass bei Stellungnahmen nicht gewährt - Stellungnahmen verhindert und nicht zugelassen - die Darstellung zum Zeitablauf des Anhörungstermin am 21.7.16 um das Dreifache erhöht - unsachliche Aussprüche im Termin am 21.7.16 u.v.m. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass die Richterin das Hintertreiben des Vermerkes vom 19.4.16 durch das Jugendamt toleriert und fördert. Auf Grund der unsachlichen Handlungen der Richterin, die anscheinend vom Jugendamt beeinflusst waren, erfolgte die Ablehnung vom 22.7.16 gegen die Richterin Gebhardt. Auf Grund von weiteren Unsachlichkeiten der Richterin und auch anderer Richtern in diesen Ablehnungsverfahren ergaben sich weitere Ablehnungen, die jeweils umfangreich begründet wurden. Dies war aber nicht Anlass zur Realisierung von einer sachlichen Bearbeitung der Ablehnungsverfahren und der Hauptverfahren. Es erfolgte von der Richterin Gebhardt, aus taktischen Gründen, die Ablehnungen selbst wegen Verfahrensverzögerung als unzulässig zu erklären und somit die Basis zu schaffen, in eigener Sache zu entscheiden. Das Jugendamt führte keine Gespräche zur Sache nach dem 19.4.16 mit dem Vater, weder zu den alten Vorkommnissen noch zu aktuellen Situationen. Es wurde die Untersuchung des Kindes verhindert, Beratungen der Eltern verhindert. Mit der Mutter wurden ständig Gespräche realisiert. Eine Ansprechperson im Jugendamt wurde für den Vater nicht festgelegt. Die Mutter hat bei allen Stellen, und besonders beim Kind, den Vater immer wieder schlecht gemacht. Herr Bandlow JA verleumdet den Vater : - der Vater will mit seinen Darstellungen die Mutter nur schlecht machen, um Vorteile im Sorgerechtsverfahren zu haben - ein Mann der Gewalt von einer Frau erduldet, ist mehr Schuld an der Gewaltsituation, als die Mutter - er braucht nicht einschreiten, wenn die Mutter überall falsch Bereitschaft zu Beratungen erklärt, dies aber nicht tut und ist, und somit nur polemisiert - der Vater hat die Kita gekündigt (Herr Bandlow genau weiß, dass es unwahr ist) - aktuelle Angaben zu Kindeswohlgefährdungen werden nicht gehört usw. Da Herr Bandlow sich nicht für den Erhalt des alten Kitaplatzes von Wilhelmine einsetzen wollte, kam es nach Abstimmung des Kita-Trägers mit dem JA im Nov. 2016 zur Kündigung des Kitaplatzes durch den Kita-Träger. Zu dieser Situation hätte es nicht kommen müssen, wenn die Richterin den Antrag auf Anordnung vom 6.6.16 (sh. Anlage 5) bezüglich des Nichtgewährens von Umgang in der Kita bearbeitet hätte. Hierdurch ist ein gemeinsames Zusammenarbeiten von Jugendamt und der Richterin in Verbindung mit der Verfahrensbeiständin Wolf und der Sachverständigen Fuchs gegen den Vater entstanden. Die Interessen beim Jugendamt liegen, wie mehrfach von dort geäußert, in der Verhinderung von Schadensersatzforderungen. Das Kind wohnte bis zur Entscheidung vom 8.11.18 drei Jahre bei dem Vater und es hat sich zu einem aufgeweckten und aufgeschlossenen Mädchen entwickelt. Es konnten keinerlei negative Dinge vom JA in der Betreuung dem Vater vorgeworfen werden. Die Vorkommnisse mit der Mutter hat Wilhelmine gut verarbeitet und war auch mit Hilfe des Vater die ganze Zeit zu Umgängen mit der Mutter bereit. Im ersten Jahr gab es schon Aussagen von dem Kind, sie möchte eine neue Mama haben. Der Vater hat immer darauf hingewirkt, das Umgang mit Freude vom Kind wahrgenommen wird. Von Anfang an, hat der Vater auch auf die Erweiterung des Umganges gedrungen. Denn es gab Probleme beim Umgang, da z.B. die Mutter Umgang 2016 über fünf Wochen nicht wahrnahm, unbegleitete Umgänge mit massive Beeinflussungen beim Kind gestalteten und mehr. Das Jugendamt hat die Kenntnisnahme von - Beeinflussungen durch die Mutter (Geheimnis, Papa nichts erzählen u.a.) - Mutter macht Fotos und Filme von anzüglichen Posen unbekleidet - Mutter geht mit nicht angezogenen Kind bei Orkan und Kälte durch Berlin - Mutter will die neue Kita kündigen, um den Vater zu erpressen - Runterputzen des Vaters vor der Haustür - Auswirkungen des Beschlusses vom 8.11.18 beim Kind - Mutter macht den Vater ständig schlecht …. usw. Es sind aber angeblich alles nur Schlechtmachversuche des Vaters. An dieser Stelle mal typische Ergüsse der Mutter in Zusammenhang mit der Erpressung bezüglich der von ihr geplanten Kündigung des Platzes in der neuen Kita : 03.01.17, 19:16 - : Vater-Name, du scheinst es einfach nicht zu begreifen, Mal abgesehen von deinen Aktivitäten, die du in ihrer eigentlichen Kita abgezogen hast, so das die Kündigung ausgesprochen wurde, oder das Theater beim Jugendamt oder den Ärger, den du dem Gericht zumutest, könnte man eigentlich glauben das du derjenige bist, der nicht auf das Wohle von Wilhelmine besonders bedacht ist. Du siehst immer nur das Verhalten der anderen und was ist mit dir?!! Du bist scheinbar total zufrieden mit dir. Ich ertrage es nicht mehr, kein Kontakt zu meiner Tochter zu bekommen, ich ertrage es nicht, das du über Wilhelmines Leben eigenmächtig entscheidest, ohne meine Zustimmung oder Einverständnis. Es geht nicht darum das W…… vielleicht nicht gut aufgehoben ist in der Kita, es geht darum, das ich W……. sehen möchte, aber nicht nur einmal in der Woche für eine Stunde ( mit Aufsicht ) sondern ich möchte sie regelmäßig sehen, Zeit mit ihr verbringen und mit ihr spielen!! Was ist eigentlich dein Problem? Warum versucht du mit allen Kräften, W…….. von mir fern zu halten? Macht ein guter Vater so etwas? Ich weiß, du möchtest das W……… nur dich liebt und ich sollte am besten aus ihrem Leben verschwinden, nicht wahr?!!! Was ist schlimm daran wenn eine Mutter ihr Kind sehen will?!! Wenn du mir Kontakt zu W……… einräumst kann sie auch weiter in diese Kita gehen, solltest du dich dagegen entscheiden hat W……… gar Nichts. Das ist eine Überlegung wert, findest du nicht?!! Vielleicht solltest du mal anfangen, für Wilhelmine, etwas kooperativ zu werden und deine Sturheit und Unnachgiebigkeit an den Rand zu schieben. Es geht hier nämlich nicht um dein Wohle!!!! 03.01.17, 21:16 Von Erpressung kannst du doch ein Lied singen, oder etwa nicht?!! Oder kannste dich nicht mehr daran erinnern?!! Was war denn mit dem Schreiben was mir Frau Howe vorgelegt hat, welches ich unterzeichnen sollte, damit W…….. wieder in ihre Kita gehen darf? Schon wieder vergessen ?!! Und es gab kein Umgang mit W……. in der Kita, was auch Frau Jung bestätigte aber dit kapierst du scheinbar nicht. Und welchen Fehler hat das Jugendamt nochmal gemacht?!! Und das Gericht?!! Alle machen Fehler, nur du nicht. Du bist nur am Lügen, erzählst unwahre Geschichten um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Du solltest dich schämen!! Weißt du R…., es gibt mittlerweile Menschen die glauben, das du derjenige bist, der eine psychologische Untersuchung benötigt. Ich schlage vor, du denkst noch einmal über mein Angebot nach. Ich möchte doch nur Kontakt zu W……… haben, ist das so schwer zu verstehen?!! Außerdem lässt du mir keine andere Wahl, oder?!! (es wurde nie ein Schreiben zur Unterschrift gereicht) 03.01.17, 21:52 - : Du hast echt ne riesen Macke!!!! 03.01.17, 21:57 - : Mach mal ein Rechtschreibkurs 03.01.17, 22:17 - : Du möchtest also lieber, das W…………. nicht in die Kita gehen darf ja? Bevor sie Kontakt zu ihrer Mutter bekommt, bevorzugst du lieber die Kündigung? Noch im Jan. 2019 lehnt die Mutter einen Beratungsvorschlag des Vaters ab, so heißt es : 15.01.19, 12:03 Guten Tag! Wenn du mit Herrn Bandlow nicht kommunizieren möchtest ist das ja dein Problem! Du kooperierst ja mit niemanden. Auch dein Problem! Kind im Zentrum ist nicht der richtige Weg! Was du brauchst ist ein Therapeuten! Die Kollegen vom KIZ sind keine Psychologen!!!! Und was W…… angeht... vielleicht solltest du in Zukunft nicht mehr so schlecht von ihrer Mutter sprechen, das könnte ihr wirklich helfen!!!! Mit freundlichen Grüßen Es wird von der Mutter ständig der Vater grundlos beleidigt und beschuldigt. Das Kind hat jetzt die Auswirkung des Beschlusses vom 8.11.2018 begriffen. Sie sagt ganz deutlich, dass sie beim Vater wohnen will. Sie möchte Mama besuchen, aber nicht bei ihr wohnen. Dieses Abneigung baut sich beim Kind immer weiter auf. Sie beginnt schon drei Tage vor der Übergabe mit Weinkrämpfe zu reagieren und fordert den Vater auf, was zu unternehmen. Am letzten Mittwoch waren drei Stunden nötig, sie aus den Weinkrämpfen zu holen, um in den Kindergarten gehen zu können. Wenn diese Entwicklung so weiter geht, wird die Abneigung des Kindes gegen die Mutter immer größer werden. Mit Schreiben vom 30.11.18, 12.12.18, 29.1.19 und 5 6.2.19 wurde dem Bezirksamt Pankow die eingeschätzte Kindeswohlgefährdung des Kindes durch die neue Situation mitgeteilt. Am 6.2.19 mussten über drei Stunden aufgebracht werden, um Wilhelmine aus ihren Weinkrämpfen herauszuholen, um zum Kindergarten gehen zu können. Es wurde vom Großvater auch Gewaltattacken gegen ihren KOKO (Lieblingskuscheltier) beobachtet. Der Rabe Socke (Freund von KOKO) fragt W……, warum sie ihren Freund KOKO schlägt, Antwort, sie will bei Papa bleiben. Die Richterin Gebhardt, die Verfahrensbeiständin Wolf und die Gutachterin Fuchs haben sich auf die Seite von Herrn Bandlow JA geschlagen, was sich deutlich in den inhaltlich gemeinsamen Verleumdungen darstellt. Die Sachverständige Sarah Fuchs hat nach umfangreichen eigenen Recherchen ein parteiliches Gutachten erstellt. In diesem Gutachten wird mit Verleumdungen, üblen Nachreden und falschen Tatsachenangaben gearbeitet. Die wichtigen Angaben von KIZ u.a. werden in der Auswertung einfach weggelassen, zum Beispiel die Aussagen von KIZ bezüglich der möglichen Gefährdung durch die Mutter. Eine Aufforderung zu Veränderungen der Verleumdungen und falschen Angaben im Gutachten lehnte Frau Fuchs mit Schreiben vom 20.8.18 ab, woraufhin eine Ablehnung gegen Frau Fuchs mit Datum 3.9.18 gestellt wurde. Für das Beschwerdeverfahren wurde mit Schreiben vom 21.12.18 noch einmal eine Ablehnung gegen Frau Fuchs eingereicht. Die Ablehnung der Sachverständigen wurde rechtsbeugend von der Richterin Gebhardt wegen angeblicher Verfristung als unzulässig zurückgewiesen.. Somit entstand das Beschwerdeverfahren 18 WF 126/18 Kammergericht bis zum Beschluss vom 8.1.19 gegen die Anhörungsrüge vom 26.11.18 . Die Richterin Gebhardt sichert somit kein faires Verfahren, so werden die Ablehnung gegen die Sachverständige Fuchs willkürlich und mutwillig mit Beschluss zurückgewiesen. Die Ablehnung gegen ihre Person vom 16.10.18 entscheidet sie in eigener Sache ebenfalls willkürlich. Die zweimalige Kindesanhörung erfolgt mit vorheriger Beeinflussung durch die Mutter trotz Antrag auf Zubringung durch den Vater. Die Befragung der W……. erfolgt entgegen jeder Erfordernis durch zwei Personen suggestiv. Ein Antrag auf Verschiebung des Termins vom 16.10.18 lehnte die Richterin ab und weitere Anträge wurden nicht bearbeitet. Anträge auf Ruhen des Verfahrens wurden mehrfach gestellt, da keine Reaktion erfolgte zum Beispiel mit Antrag vom 12.5.17 . Dieses Verfahren Sorgeverfahren ist ein vom Vater beantragtes Verfahren, und es ist gar nicht verständlich, warum die Beantragung auf Ruhen des Verfahrens nicht bearbeitet wurde. Hiermit wird schon die Willkür der Richterin Gebhardt deutlich. Mit Schreiben vom 18.9.18 (sh. Anlage 36) wurde die Richterin darauf aufmerksam gemacht, dass eine ordentliche Anhörung am 16.10.18 nicht möglich sei. Die Richterin wurde mit Schreiben vom 13.9.18 aufgefordert, bei der Befragung des Kindes die Beeinflussung des Kindes durch die Sachverständige abzuklären, da W…….. erzählt hat, dass die Gutachterin die Mama viel lieber als den Papa hat. Dies würde bedeuten, die Gutachterin hat das Kind manipuliert Aussagen und Reaktionen zu Gunsten der Mutter zu tätigen. Die Richterin reagiert nicht. Erst mit Schreiben vom 17.9.18 wird von der Mutter ein eigenständiger Antrag auf Sorge gestellt . Somit gab es überhaupt keinen Grund ein Ruhen des Verfahrens nicht zu bestätigen. Der Anhörungstermin am 16.10.18, wurde das rechtliche Gehör verweigernd, gestaltet. Dem Vater wurde nur die Möglichkeit gegeben, Anträge zu stellen, andere Ausführungen wurden unmittelbar unterbrochen auch mit dem Hinweis, ihn des Saales zu verweisen zu wollen. Die Verfahrensbeiständin Wolf erhielt ca 70 Min. Zeit sich in Verleumdungen und falschen Darstellungen auszulassen, im Vergleich der Vater etwa 10 Min.. Hinweise auf diese Verleumdungen und der ausstehenden Bearbeitung der Ablehnung von Frau Fuchs vom Vater wurden barsch von der Richterin zurückgewiesen, sie sei Leiterin der Anhörung. Eine Diskussion zum Gutachten wurde nicht zugelassen, da dieses verfristet sei. Auch fehlte jegliche Erläuterung zum momentanen Verfahrensstand, es erweckte beim Vater den Eindruck, das zwischen den Beteiligten ein Verfahrenausgang abgestimmt war. Die Ausformulierung der Begründung der Ablehnung gegen die Richterin Gebhardt war beim Termin nicht möglich, da sie die Anhörung sofort nach Antrag beendete. In der weiteren Folge wird zum Durchsetzen des geplanten Entzugs des Sorgerechts die Ablehnung vom 16.10.18 von der Richterin Gebhardt in eigener Sache am 7.11.18 selbst entschieden . Die Ablehnungen der Richterin Gebhardt vom 20.10.18 und vom 20.11.18 sind bis heute auch nicht ordentlich bearbeitet und entschieden. Trotz der umfangreichen Darstellungen zum Gutachten, der Ablehnung der Gutachterin sowie einer Einschätzung von Prof. Dr. Leitner hielt sie es nicht für nötig, irgendwie auf die Sache einzugehen, damit zeigt sie, dass das Kindeswohl keine Rolle spielt. Es geht hier wohl nur, um das Bestreben, dem Vater in die Grenzen zu weisen, denn eine sachliche Klärung ist nicht möglich und das Kind leidet. Obwohl das Kind sofort die Auswirkungen der Entscheidungen erkennt und für sie als negativ wertet und Gefährdungen eintreten, handelt das Kammergericht gegen Recht und Gesetz. Eine Anhörung des Kindes wird nicht realisiert, das Gutachten wird nicht zur Diskussion gestellt. Der Vater hat keine Möglichkeiten Stellung zu nehmen. Die Realisierung einer so schnelle Entscheidung vom 8.1.19 ist nicht begründet und rechtlich auch nicht haltbar. Auch die Behandlung der Ablehnung der Richterin Gebhardt vom 16.10.18 durch das Kammergericht führt nur zur Verwunderung. Die Beschwerde zum Beschluss vom 7.11.18 zur Ablehnung vom 16.10.18 wurde als unzulässig zurückgewiesen, weil die Richterin nicht mehr mit der Sache befasst ist. Damit wird die Prüfung der Entscheidung der Richterin Gebhardt als nicht gesetzlicher Richter über die Ablehnung vom 16.10.18 verhindert. 1. Kindeswohlgefährdung Bei den freien Umgängen z.B. am 28.8.17 und 31.8.17 wurden von der Mutter aktive Beeinflussungen von Wilhelmine realisiert. Es wurde schon mehrfach gegenüber dem Jugendamt und auch Kinderland dem Träger des begleiteten Umganges über Beeinflussungen der Mutter berichtet. Am 4.9.2017 hat W……… von sexuellen Handlungen beim freien Umgang durch die Mutter berichtet. Es wird auch vom Antragsteller eingeschätzt, daß ohne eine Therapie ein Unterlassen der Beeinflussungen und damit Gefährdungen nicht zu erwarten ist. die Beeinflussung wurde von W…….. so dargestellt : "Mama hat mir erzählt, daß sie mit mir zu einer Frau geht, und dann wird alles gut, ich brauche nur erzählen, daß ich bei Mama wohnen will" Schilderung zur sexuellen Handlungen : "ich solte mich ausziehen und Mama hat meinen Po und meine Muschi fotografiert und sich gefreut" hiermit wird W……… für die Erreichung der Ziele von der Antragstellerin beim Gericht von ihr instrumentalisiert. Dem Kind wird aufgegeben, eine von der Mutter vorgegebene Darstellung der Richterin abzugeben. damit wird das Kind in Konflikte versetzt. Die Mutter suggeriert, daß sie der Richterin nur eine bestimmte Formulierung sagen braucht, und dann wird alles gut. W…….. ist durch den begleiteten Umgang in eine relativ guten Ruhezustand gekommen, dieses wird durch solche Beeinflussungen negativ auf sie wirken. W……… hat die Mutter im Juli auf die Gewalttaten und das Einsperren angesprochen (womit auch eine Wirkung der Gewalttaten auf das Kind sich dokumentiert), dies hat die Mutter ihr gegenüber aber massiv bestritten, was das Kind sehr bewegt hat. W…….. hat ab Beginn der Festlegung vom 8.11.18 sofort moniert, sie möchte nicht bei Mama wohnen, sie will bei Papa wohnen. Damit ist die Feststellung der Gutachterin bezüglich der höheren Bindung von der W…….. zur Mutter absurdum geführt. Und die diesbezügliche Bezugnahme der Richterin auf das Gutachten ist nicht mehr haltbar. Es zeigt sich, dass W……… eine größere Bindung zum Vater hat. Da kein Ansprechpartner für den Vater beim Bezirksamt benannt wurde, wurde der Bezirksbürgermeister direkt von den Erscheinungen von W……… informiert. 12.12.18 : Gleich nach der Abholung aus der Kita erzählte W…….. weinend, dass die Mama sie in der Picassoschule abgemeldet hat. Sie möchte dies nicht und hat das auch der Mama gesagt. Aber Mama hat gesagt, sie macht es trotzdem. Hier ist zu bemerken, dass gerade dem Vater immer wieder von der Mutter und Herrn Bandelow, unwahr behauptet, vorgeworfen wurde, der Vater hätte das Kind aus der Kita heraus genommen. Und dies soll sehr negativ für das Kind gewesen sein. Aber ein Wechsel in eine anderen Schule, entfernt von ihren Freunden, ist wohl selbstverständlich, wenn es die Mutter macht, obwohl die jetzige Regelung noch nicht endgültig ist. W…….. erzählt laufend, sie möchte die lange Zeit bei Papa wohnen. Und Papa soll ein Brief schreiben. Sie hat auch der Mama schon gesagt, dass sie bei Papa wohnen möchte. Mama hat aber gesagt, dass geht nicht. Mama sagt auch immer die Unwahrheit, und dann sage ich, bla, bla, bla, Mama sagt, Papa kocht kein Essen und Papa hat an den Beine gezogen, und das ist nicht wahr. An den Werktagen bei den Umgängen hat W…….. jeden morgen geweint und immer wieder gesagt, sie möchte beim Papa sein, sie hat die ganze Zeit bis nach dem Abschied vom Papa geweint, und musste jedes Mal beruhigt werden. Am Nachmittag, nach der Kita, hat sie, bis der Papa von der Arbeit zu Hause an kam, regelmäßig alle 15 Min. nach Papa gefragt, wo er ist, wann er kommt, wie viele Minuten u.s.w. So ein Verhalten war in der Vergangenheit an ihr nicht festzustellen. 29.1.19 W……… hat mir jetzt erzählt : sie hat von der Mama bei der Begutachtung Überraschungsgeschenke bekommen (z.B. Spyder Man), wenn sie Frau Fuchs das Richtige erzählt hat. (Beeinflussung des Kindes) Beim Umgang vom 18.-23.1.19 : 22.1. W……….. hat morgens vor dem Aufstehen weinend im Bett gelegen Sie will nicht in den Kindergarten, sie will bei Papa bleiben Erst nach der Info, dass Mama sie heute noch nicht abholt, ließ sie sich beruhigen 23.1. vor dem Aufstehen hat sie stark geweint Rabe Socke hat ihren Freund Koko gefragt, warum weint W……… , Koko hat geantwortet, W……. will nicht zur Mama, sie möchte bei Papa bleiben bei dem weiteren Aufstehen : „Opa ich will nicht in die Kita, ich habe Bauchschmerzen, Opa, ich will, dass Papa mich von der Kita abholt, ich will bei Papa wohnen, schreib doch noch mal einen Brief wenn ich Mama sage, ich will bei Papa wohnen , dann schreit sie immer ganz laut … nein, nein, nein … sei still, ganz laut Opa wir bleiben einfach hier“ 1. - 6.2.19 Auch an diesem Umgangswochenende in der Zeit vom 1. - 6.2.19 hat W……. wieder große Probleme mit der von den Beteiligten erzeugten Situation demonstriert. Die ganze Zeit erzählt sie, sie wolle bei Papa wohnen. An Dienstag den 5.2.19 hat sie morgens ca 90 Min in Weinkrämpfe verbracht , und eine Stunde für die Übergabe an ihre beste Freundin Neele in der Kita benötigt. Am Mittwoch war das Problem noch verstärkt, drei Stunden Weinkrämpfe und Gewalt gegen ihren KOKO (ihrem Lieblingsplüschtier) Es ist vollkommen überraschend, dass W……. auch mit Gewalt gegen KOKO in Erscheinung tritt, womit ihre Probleme sehr deutlich werden. Die Situation wurde im letzten viertel Jahr immer stärker, eine Beruhigung ist nicht eingetreten. 2. Einschränkungen beim Umgang Von der Mutter wird gegen das Kindeswohl gehandelt, sie hat mit nachfolgenden Schriftverkehr dem Großvater untersagt das Kind von der Kita abzuholen. 25.02.19, 17:43 - Mutter 17: Hallo name, ich möchte nicht mehr, dass dein Vater W……. von der Kita abholt. Das machst in Zukunft nur noch DU! Er kann sie bringen oder auch mit dir zusammen abholen aber nicht mehr allein. Ich habe meine Gründe dafür und das solltest du respektieren! Mit freundlichen Grüßen 25.02.19, 17:45 - Vater: Welche Gründe hast du dafür? Mine tust du damit keinen Gefallen. 26.02.19, 17:52 -Mutter: Am 4. März ist Fasching, fällt in deinem Bereich. W……… möchte gern als Elsa gehen, also wäre es schön wenn du ihr ein schönes Kostüm kaufst. 26.02.19, 18:28 - Vater: Hallo name , dein Ansinnen bezüglich des Nichtabholen von der Kita, durch den Opa, ist ohne Begründung nicht akzeptabel. Der Opa geht mit W…… und Neele ins Schwimmbad, und W……. hat viel Spaß und freut sich sehr darüber. Weiterhin ist es auch wichtig und eine gute Möglichkeit, dass sie Schwimmen lernt. 26.02.19, 20:35 - Mutter: Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. Und warum kann der Opa deswegen mit W…… nicht ins Schwimmbad gehen? Ich kann ihm ja schließlich nicht den Umgang verbieten, er verbringt doch genug Zeit mit ihr. Mein Eindruck ist, dass er sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. Das bringen und abholen durch den Opa ist zur Gewohnheit geworden. DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? 28.02.19, 17:22 - Mutter: Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr L…….! Wenn W……… laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von W……. überfordert bist! Durch die Mutter wird nur ein unsachliches Auftreten gegen den Vater sichtbar. Es geht nicht um die Lösung von Problemen, sondern um Diffamierungen des Vaters, die sich äußern in : - Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. - Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. - Mein Eindruck ist, dass er (Großvater) sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. - DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! - Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? - Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr L…….! - Wenn W…….. laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von W……… überfordert bist! Der Opa war in der Vergangenheit auch der Übergabepuffer, damit die Eltern sich nicht vor dem Kind ins streiten kommen. Nicht nachvollziehbar ist dieses Verhalten der Mutter. Es scheint also nur darum zu gehen, das Schwimmen mit W…… und Neele zu verhindern und dem Kind die Freude vorzuenthalten. Neele ist die längste und allerbeste Freundin von W…….. und die Mutter hatte in der Vergangenheit W……. angehalten kein Kontakt mit Neele zu haben. W………. hat eine gute Bindung zum Opa und geniest das Zusammensein mit ihm ausgiebig. Somit dient der Umgang auch dem Kindeswohl und der Aufrechthaltung von Sozialkontakten zu meiner Familie. Eine sachliche Begründung wurde von der Mutter nicht gegeben, und ist auch nicht berechtigt. Die Frau Winkel von der Kita hat am 1.3.19 bestätigt, dass sie das Abholen und den Kontakt mit dem Großvater positiv bewertet, jedoch Herr Bandlow ihr erklärt habe, sie dürfe das Kind wegen dem Personenrecht nicht an ihn herausgeben. Es wird von Herrn Bandlow anscheinend mit der Mutter der Umgangboykott des Vaters mit dem Kind vorbereitet. Der Großvater hatte einen regelmäßigen Umgang in den letzten fünf Jahren mit W……. gehabt. Pro Jahr wurden in der Vergangenheit drei bis vier mal im Jahr je eine Woche Urlaub von den Großeltern mit W……… realisiert. Der Großvater hat auch in den letzten Jahren auf Bitte des Jugendamtes die Übergaben des Kindes an die Mutter realisiert, damit kein direktes Zusammentreffen von Mutter und Vater zustande kommt, und keine unschöne Situationen dadurch vor dem Kind entstehen. W………… hat mit dem Großvater ein ausgesprochen gutes Verhältnis und möchte immer, dass der Opa sie besucht. Bei den letzten Umgängen des Vaters hat der Großvater an einigen Tagen Montags und Dienstags beim Umgang die W…….. am Nachmittag aus der Kita abgeholt, und mit ihr und auch tw. mit ihrer allerbesten Freundin Unternehmungen realisiert. W……… hatte dabei großen Spaß mit ihrem Opa. Montags, Dienstag und Mittwochs hat der Großvater sie jeweils öfter mal in die Kita gebracht, damit sie nicht um halb sechs aufstehen musste, außerdem gab es Probleme, weil W…… nicht von Mama abgeholt werden wollte, da sie bei Papa wohnen möchte. 3. Beeinflussung des Kindes Die Mutter wirkt mit den verschiedensten Beeinflussungen des Kindes : - der Vater kümmere sich nicht um sie - Mama sagt immer die Unwahrheit, Papa kocht kein Essen und Papa hat an den Beinen gezogen, ich sage immer bla,bla,bla - sie hat von der Mama Überraschungsgeschenke bekommen, wenn sie Frau Fuchs das Richtige erzählt hat. (Beeinflussung des Kindes) - sie soll nicht mit Neele spielen - Papa ist zu allen böse - Mama sagt immer, ich soll nichts sagen und wir haben ein Geheimnis - Mama trinkt 6 Flaschen Bier am Tag, sie hat Alkoholkontrolle gemacht in meinem Mund gerochen - Mama kann lügen, aber lieb sein, kann sie nicht - Da W……….. die Mutter liebt, wird sie durch solche Beeinflussungen, die von ihr auch als diese erkannt werden, erheblich in Loyalitätskonflikte versetzt. 4. keine Aussicht auf gemeinsame Beratung Die Mutter wurde angeschrieben, dass der Vater sehr gerne die angedachten Beratungen beim KIZ weiter durchführen möchte. Ihre Antwort ist nachfolgend dargestellt : 15.01.19, 12:03 - Mutter: Guten Tag! Wenn du mit Herrn Bandlow nicht kommunizieren möchtest ist das ja dein Problem! Du kooperierst ja mit niemanden. Auch dein Problem! Kind im Zentrum ist nicht der richtige Weg! Was du brauchst ist ein Therapeuten! Die Kollegen vom KIZ sind keine Psychologen!!!! Und was W………. angeht... vielleicht solltest du in Zukunft nicht mehr so schlecht von ihrer Mutter sprechen, das könnte ihr wirklich helfen!!!! Mit freundlichen Grüßen Hiermit zeigt die Mutter, dass eine gemeinsame Beratung auch aktuell nicht vorgesehen ist. Dies wurde ja von ihr auch schon fast drei Jahre erfolgreich verhindert. Lt. Ihrer Angabe benötigt der Vater einen Therapeuten, aber nicht sie. Die Frau Brasch vom KIZ hatte der Mutter erklärt, dass sie Beratungen bezüglich der Aufarbeitung ihrer Erlebnisse im Jugendalter und der Grenzensetzungen wegen bei dem Kind als dringend notwendig hält. Wenn die Mutter merkt, dass die Beratungen nicht nur für den Vater gelten, bricht sie die Beratungen ab. So ist es 2016 beim EFB gewesen und 2017 hat sie den Hilfeplan bezüglich Beratungen abgelehnt. Auch 2018 hat die Mutter die Beratung abgelehnt. Somit ist jetzt seit drei Jahren eine Beratung auf Grund der Verweigerung der Mutter nicht möglich gewesen. Damit ist eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern auch zukünftig überhaupt nicht vorstellbar, da von der Mutter ja gar kein Bedarf einer Veränderung bei sich in Betracht gezogen wird. Auch eine erforderliche psychiatrische Begutachtung und Betreuung von W……. ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich, da die Mutter auch weiterhin solche Untersuchungen verhindern wird, damit nicht die tatsächlichen Gegebenheit ermittelt werden. 5. fehlerhaftes Gutachten (Bundeverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2014 – 1 BvR 1178/ 14). Das Gericht muss sich mit dabei mit substantiierten Einwänden gegen ein Gutachten konkret und nachvollziehbar auseinandersetzen. Dabei sind die im Einzelnen vorgetragenen Argumente gegeneinander abzuwägen, ein pauschaler Verweis, dass der Gutachter für das Gericht „schlüssig, nachvollziehbar und überzeugend“ dargelegt habe, wie er zu seinen Schlussfolgerungen komme reicht hier nicht aus (vgl. BGH, Senatsurteil vom 15.06.1998 – IV ZR 206/97). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Privatgutachten substantiiertes Parteivorbringen darstellen (BGH Urteil vom 10.10.2002 – IV ZR 10/00, welche bei der Beweiswürdigung im Zusammenhang mit gerichtlichen Gutachten nicht pauschal übergangen werden dürfen (BGH, Urteil vom 17.10.2001 – IV RZ 205/00). Herr Prof. Dr. Leitner hat die Einschätzung übergeben, dass das Gutachten, wegen grundsätzlichen Mängeln und Fehlern bei der Erstellung durch die Gutachterin, nicht verwertbar ist. Im Einzelnen wurden folgende Begründungen angegeben : zur Akteneinsicht fehlt die Vorgabe einer nachvollziehbaren Methode, es ist über die Qualität keine Einschätzung möglich die Angaben sind nicht transparent und systematisch gestaltet. Bei den Interview fehlt die Vorgabe der Gesprächsleitfaden, die Angaben erscheinen willkürlich und unsystematisch die Methode Heidelberger Interaktionen an sich ist gut, aber hier fehlt der Beratungskontex und die Durchführungsbestimmungen wurden nicht eingehalten und somit sind die Betrachtung nicht nutzbar. (die Interaktionen muss in Abwesenheit der Gutachterin erfolgen, was hier nicht der Fall war) die anderen Test wurden ohne Angabe der Leitfaden und Systematik durchgeführt die aus der Fragestellung sich hauptsächlichen ergebenen Persönlichkeitstest wurden nur in ungenügenden Umfang und unqualifiziert realisiert es fehlt die Approbation des Gutachters die Angaben zur Literatur sind ungenügend und die verwendete Literatur ist nicht aktuell Damit ergibt sich, dass der Bezug im Beschluss vom 8.11.18 auf das Gutachten nicht tragbar ist. Dieses hat sich auch durch das Verhalten von W……. in der Praxis deutlich gezeigt. W……… hatte am 15.11.18 ein Gewicht von 17,5 Kg bei 108 cm Körpergröße. Damit hatte sie eine Gewichtsperzentile > P25. Wilhelmine hatte am 10.05.2019 ein Gewicht von 16,6 Kg damit hat sich ihr Gewichts-Perzentil auf < P5 nach der Unterlage vom Robert Koch-Institut abgebaut. Damit hat sich bei W……… das Gewicht von einem guten Normalgewicht auf ein Untergewicht entwickelt, Sie befindet sich jetzt an der Grenze zu einem seinem stark untergewichtigen Kind. Es muß konstatiert werden, dass seit dem 10.11.18 bis zum 10.5.2019 sich W……..s Gewicht. – Perzentil von knapp 30 auf unter 5 im schnellen Tempo abgebaut. Dieser Trend muß schnellstens unterbunden werden. Insbesondere der rasante Abbau des Gewichts- Perzentils bei W…….. während eines halben Jahres sehr bedenklich. Es wird eine ärztliche Untersuchung von W……… für erforderlich gehalten. Damit der negativen körperlichen Entwicklung entgegengewirkt werden kann. In der Vergangenheit hat die Mutter bewiesen, dass sie offensichtlich mit der Betreuung von Wilhelmine überlastet ist. Sie hat ihre Ferienanteile zu den Festtagen Weihnachten und Ostern spontan abgetreten. Weihnachten : Ferien : 22.12.18 – 7.1.19 17 Tage Umgangsregelung realisiert Mutter : 22.12. - 28.12.18 8 Tage 25. -28.12.18 4 Tage 23,5% Vater : 28.12. - 7.1.19 9 Tage 13 Tage 76.5% (Besonders merkwürdig, die Mutter hat auch Heiligabend abgetreten) Ostern : Ferien : 12. -29.4.19 18 Tage Umgangsregelung realisiert Mutter : 12. – 21.4.19 10 Tage 17. – 22.4.19 5 Tage 27 % Vater : 21.4. – 29.4.19 8 Tage 13 Tage 73% Die abgetretene Zeit kann auch dem Großvater zugeordnet werden. Reaktionen beim Bezirksamt Die Arbeit wird nach dem Motto, „dem Vater das Sorgerecht entziehen, dann hat man keine Probleme bezüglich Schadensersatz und Forderung“. Dieses wurde Konsequent verfolgt, dabei spielt Kindeswohl keine Rolle. - bis zum 19.4.16 wurde der Vater noch angehört (z.B. Herr Schwarz) - Frau Howe unterläuft die Festlegung vom 19.4.16 und organisiert sofort unbegleiteten Umgang der Mutter mit dem Kind in der Kita - es wird die ärztliche Untersuchung von der Tochter bis heute verhindert - Beratungen der Eltern werden verhindert - mit dem Vater werden keine Gespräche zur Sache geführt - Herr Bandlow lügt und verleumdet - Herr Bandlow schmiedet Allianz gegen den Vater um keine Fehler zugeben zu müssen und Schadensersatzforderungen zu verhindern (gemeinsames Verleumden und üble Nachrede vom Regionalleiter Bandlow, Richterin Gebhardt, Verfahrensbeiständin Wolf und Gutachterin Fuchs - Herr Bandlow behauptet wahrheitswidrig, der Vater lehne die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ab - seit drei Jahren wird kein Ansprechpartner für den Vater benannt - für den Vater keine Hilfe angeboten - hat die Kündigung des Kitaplatzes mit dem Kitaträger abgestimmt, statt zu helfen - Akteneinsicht nicht gewährt - der Bezirksbürgermeister Pankow wurde von der Gefährdung regelmäßig informiert - keine Reaktion zur Sache - Einwohneranfrage zur Diskriminierung von Vätern vom 25.1.17 – keine Antwort zur Sache - weitere Einwohneranfragen vom 25.2.17, 30.3.17 und 27.4.17 werde verhindert, dazu wurde Geschäftsordnung verändert. (Bezüglich Einwohner) - Schreiben an Herrn van Meer werden nicht beantwortet - es wurden die Abgeordneten direkt informiert – keine Reaktion - Beschwerden z.B. vom 18.3.17 u.a. an den Beschwerdeausschuß werden nicht bearbeitet - ein Antrag vom 29.1.19 beim Jugendausschuß, keine Reaktion Dies kann noch erweitert werden, aber es ist wohl schon jetzt offensichtlich, dass Das Bezirksamt nicht bereit ist sich dem Problem zu stellen. Es wird dem Vater das Sorgerecht abgesprochen, obwohl er die Tochter über drei Jahre alleine zu einem aufgeschlossenen Kind erzogen hat. Es konnte keine Kritik angebracht werden. Also wurde ein falsches Gutachten für als Argument für die Sorgerechtenteignung bemüht. Das Bezirksamt benachteiligt den Vater und diskriminiert damit Männer in Familienangelegenheiten. Es werden Darstellungen des Vaters nicht zur Kenntnis genommen und auch keine Lösungen angestrebt. Das Kindeswohl spielt keinerlei Rolle. Man scheut sich nicht, einer Mutter die wahrscheinlich Persönlichkeitsstörungen hat und Erlebtes in der Vergangenheit nicht aufgearbeitet hat das alleinige Sorgerecht zuzusprechen. Da wird auch über offensichtliche Probleme bei der Mutter hinweggesehen : 1. Die Mutter hat 2015 -2016 mit erweiterten Suizid gedroht 2. die bisher gezeigte Gewalt der Mutter gegen Vater und Kind 3. ständige Beeinflussung des Kindes 4. Erpressung zu Lasten des Kindes (z.B. bei Androhung der Kündigung des neuen Kitaplatz) 5. die Mutter setzt W……. keine ausreichenden Grenzen (sh. Auch Einschätzung Frau Brasch und von Prof. Dr. W. Leitner) W…….. schaltet sich nach eigenen Angaben den Fernseher selbst an, wann sie Will, sie geht schlafen, wann sie will 6. die Mutter immer noch schläft in Wilhelmines Bett 7. die Mutter hat Bilder und Filme in Posen von W…… gefertigt 8. die Mutter verbietet dem Vater, W……. von der Kita vom Großvater abholen zu lassen - ohne Begründung 9. W……. zur Mutter sagt, Mama lügt Mama ist nicht lieb, sie tut nur so 10. Wilhelmine täglich erzählt, sie will nicht bei Mama wohnen, ich will bei Papa wohnen Sie weint sehr viel bei diesem Thema 11. das Thema Schulbeginn wird von W…… negiert (obwohl sie sich im Oktober bei der Richterin noch freudig zur Schule geäußert hat) 12. W………… nicht zurück nach Mama will 13. W………… sich im April 2019 Bilder von dem Po und der Muschi auf dem Fotoapparat der Mutter angesehen hat, sie hat die Mutter gefragt, wie sie die löschen kann, was verneint wurde 14 sich seit November 2018 eine negative Entwicklung bezüglich der Loyalitätsprobleme beim Kind zeigt, und das Kind einen Haß gegen die Mutter entwickelt. 15. sich das Gewichtsperzentil bei Wilhelmine von November 2018 bis heute von ca 30 auf 10 abgebaut hat 16. die Mutter die Untersuchung von W…….. seit drei Jahren ablehnt und eine Therapie des Kindes verhindert 17. die Mutter nach eigenen Angaben, mit den Zähnen knirscht, wenn sie den süßen Po und Muschi des Kindes sieht 18. das Kind wird von der Mutter laufend zum Lügen angehalten, denn sie soll dem Vater viele Dinge nicht erzählen Zusammenfassend : - Beratungen der Eltern werden verhindert - Akteneinsicht wird verweigert - Hilfeleistungen werden verweigert - es wird keine Ansprechperson für den Vater benannt - auf Gefährdungsinformationen erfolgen keine Reaktionen Mit Schreiben vom 15.5.17 an Frau Scheeres, Senatorin für BJF, wurde die Festlegung eines Ansprechpartners beantragt. Es erfolgte keine Reaktion. Erst eine Mahnung beim regierenden Bürgermeister ergab die Mitteilung, dass sie Nichts tun wollen. Es muß wohl daraus geschlussfolgert werden, dass Bürgerprobleme nicht von Interesse sind. Situation beim Gericht : Von der Richterin Gebhardt wird nur unter Missachtung von Recht und Gesetz gewirkt. Es werden dem Vater kein rechtliches Gehör gewährt, die Richterin entscheidet in eigener Sache und als nicht gesetzlicher Richter. Sie wird dabei unter dem Motto „eine Krähe hackt der andern kein Auge aus“ von ihren Kollegen bei den rechtswidrigen Handlungen unterstützt. In der als Anlage beiliegenden Ablehnung können die unsachliche und unfaire Verfahrensführung durch die Richterin ersehen werden. Eine funktionierende Dienstaufsicht ist nicht vorhanden. Unter dem Deckmantel der Richterunabhängigkeit werden Recht und Gesetz mit Füßen getreten. Ein Bürger muß sich einfach Lügen, Verleumdungen, üble Nachreden und die Erfindung von falschen Tatsachen von Richtern gefallen lassen. Strafanzeigen sind unnütz, da ja etwa 90% der Anzeigen gar nicht zur Bearbeitung angenommen werden, da aus verschiedenen Gründen hauptsächlich nur Ordnungswidrigkeiten und Gewaltstraftaten zur Aufklärung kommen. Somit kann auch davon ausgegangen werden, dass Rechtsbeugung und andere Straftaten nicht zu den aufzuklärenden Straftaten gehören. Somit ist die Abteilung 22 des AG Pankow/Weißensee ein gesetz- und rechtsfreier Raum geworden. Die unsachliche Bearbeitung der Richterin Gebhardt können Sie dem beiliegenden Ablehnungsantrag gegen die Richterin entnehmen. Es wurde gemeinschaftlich ein unglückliches Kind geschaffen Mit einem solchen Verhalten wird das Grundgesetz ausgehebelt. W.......